Präparationstrauma in der Zahnmedizin
Wenn es um eine Zahnbehandlung geht, dann steht das sogenannte Präparieren oftmals im Vordergrund. Hierunter versteht man in der Zahnmedizin das Beschleifen eines Zahnes in Form einer Substanzabtragung mittels rotierende, diamantierten Instrumenten. Eine solche Abtragung ist zur Aufnahme einer prothetischen Restauration wie z. B. einer Zahnkrone, Teilkrone oder eines Inlays notwendig.
Allerdings stellt jede Präparationsform von Zahnhartsubstanz am vitalen Zahn einen invasiven Eingriff dar, der eine Reaktion des Zahnnervs (Pulpa) und/oder des Zahngewebes auslösen kann. Im schlimmsten Fall kann es dabei zu einem sogenannten Präparationstrauma, auch Schleiftrauma genannt, kommen. Ein solches ist in der Regel der Fall, wenn durch das Beschleifen etc. die Temperatur des Gewebes über 42° C ansteigt.
Infolge dessen kann es zu einer thermischen Schädigung und meist zum Absterben vom Gewebe durch Proteindenaturierung kommen. Um ein Präparationstrauma durch Überhitzung zu vermeiden, erfolgt das Präparieren des Zahns unter Wasserkühlung, unter einem Wasser-Luft-Gemisch oder bei einer hochtourigen Präparation mit einer sogenannten „tupfenden Zahnbehandlung“.
Mögliche Schmerzen auch nach Abschluss der Behandlung
Zu einem Präparationstrauma kann es auch kommen, wenn die Zahnbearbeitung unter einem zu hohen Druck oder mittels stumpfer Präparationsinstrumente erfolgt. Auch nach der Präparation kann es zu traumaähnlichen schmerzlichen Reaktionen kommen, dieses selbst dann, wenn die eigentliche Zahnversorgung bereits längst abgeschlossen ist.
So kann eine degenerative Veränderung am Zahnnerv bzw. dem Zahn-Nervengewebe stattfinden, die primär nicht durch eine mikrobielle Besiedelung (Infizierung) beim Randspalt vom Zahnersatz, ausgelöst wird, sondern durch eine zu geringe Dentinstärke.
Gemeint damit ist das Unterschreiten einer Mindestdentinstärke von 2 mm Dentin zum Zahnnerv hin. Ursächlich hierfür kann die Entfernung einer tief gehenden Karies sein.